Einwilligungserklärung zur Durchführung von kostenfreien Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien zum Nachweis von SARS-CoV-2 in Schulen im Schuljahr 2021/2022

Eine Testung erfolgt mittels Abstrich aus dem vorderen Bereich der Nase. Der Test wird durch die Testperson selbst durchgeführt und es wird eine Ergebnisauswertung innerhalb weniger Minuten ermöglicht. Teilweise ist es in Grund- und bestimmten Förderschulen auch möglich, dass Schülerinnen und Schüler durch medizinisch geschulte Patinnen und Paten unterstützt werden, wenn sie den Test nicht selbst durchführen können.

Die Durchführung des Tests durch Schülerinnen und Schüler erfolgt in der Regel im Klassenverband und wird durch Lehrkräfte oder medizinisch geschulte Paten und Patinnen begleitet.

Einwilligungserklärung

Ich bin mit der Durchführung kostenfreier Antigen-Selbsttests in meiner Schule bzw. in der Schule meines Kindes im Schuljahr 2021/2022 einverstanden. Mir ist bekannt, dass die zu testende Person den Test eigenständig durchführt. Es ist möglich, dass Schülerinnen und Schüler in Grund- oder bestimmten Förderschulen durch medizinisch geschulte Patinnen und Paten unterstützt werden, wenn sie den Test nicht selbst durchführen können.

Mir ist bewusst, dass im Fall eines positiven Testergebnisses eine gesetzliche Meldepflicht an das jeweils zuständige Gesundheitsamt besteht. Außerdem besteht in diesem Fall eine Pflicht zur Absonderung und zur Nachtestung mittels eines PCR-Tests.

Meine Einwilligung in die Teilnahme und Durchführung der Selbsttests in der Schule ist freiwillig. Sofern ich nicht einwillige und zu Beginn des Schultages kein anderweitiger Nachweis vorliegt und der Lehrkraft vorgewiesen werden kann, dass keine Infektion mit dem SARS-CoV2-Virus besteht, ist eine Teilnahme am Präsenzunterricht oder an einer sonstigen regulären Präsenzveranstaltung nicht möglich.

Einwilligungserklärung zur Durchführung von kostenfreien Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien zum Nachweis von SARS-CoV-2 in Schulen im Schuljahr 2021/2022

Ich kann meine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber der Schule widerrufen. Wird meine Einwilligung nicht widerrufen, gilt sie bis zum Ablauf des laufenden Schuljahres. Der Widerruf der Einwilligung kann beispielsweise postalisch, per E-Mail oder Fax an die Schule erfolgen.

Informationen zur Datenverarbeitung nach Art. 13 DS-GVO können in der Datenschutzinformation auf der Internetseite der Staatlichen Schulämter eingesehen werden unter:

www.schulaemter.hessen.de/datenschutz/antigen-tests


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Einwilligungserklärung Schuljahr 2021/22