Sicherer Schul- und Unterrichtsbetrieb nach den Sommerferien 2021 (ab 30.8.2021)

1. Täglicher Präsenzunterricht

Der Inzidenzwert liegt erfreulicherweise derzeit hessenweit im niedrigen Bereich. In der Hoffnung, dass die gegenwärtige positive Pandemielage mit einer zunehmenden Impf-quote und breit verfügbaren Testmöglichkeiten in den Schulen auch nach den Sommer-ferien kontrollierbar anhält, ist es meine Absicht, in Übereinstimmung mit den Empfehlun-gen der Kultusministerkonferenz im neuen Schuljahr landesweit mit täglichem Prä-senzunterricht zu beginnen. Dies bedeutet, dass ein weitgehend regulärer Schulbetrieb bei gleichzeitig hohen Sicherheitsstandards ermöglicht wird.  


2. Hinweise für Reiserückkehrer

Die Sicherheit in den Schulen wird auch davon abhängen, wie sich das Infektionsgesche-hen, insbesondere infolge von Urlaubsreisen, entwickelt. Wir alle können einen Beitrag zur Sicherheit unserer Schulen und damit zur Sicherheit unserer ungeimpften Kinder und Jugendlichen leisten. 

Ich möchte Sie daher eindringlich bitten, sich und Ihre Kinder in der letzten Ferienwoche in einem der zahlreichen Testcenter testen zu lassen oder einen Selbsttest durchzuführen, um eine Ausbreitung von Virusinfektionen in die Schulen zu vermeiden. 


3. Präventionswochen nach den Sommer- und Herbstferien

Als weitere Maßnahme zur Eindämmung des Infektionsrisikos am Schuljahresanfang werden wir direkt nach den Sommerferien für den Zeitraum vom 30. August bis zum 10. September zwei sogenannte Präventionswochen durchführen, in denen die Masken-pflicht im Unterricht auch wieder am Platz gilt und zudem für die Teilnahme am Präsen-zunterricht drei- statt zweimal pro Woche ein negativer Testnachweis erfolgen muss. Die-ser kann weiterhin in der Schule erbracht werden. So werden wir auch nach den Herbstferien verfahren. 


4. Impfungen

Die Schulen bleiben nach wie vor Orte, an denen viele Menschen zusammenkommen. Wenn alle Erwachsenen im Umfeld der Kinder und Jugendlichen geimpft sind, erhöht das nicht nur die Sicherheit an unseren Schulen. Vielmehr schützt diese Impfdichte vor allem unsere Schülerinnen und Schüler. Das gilt insbesondere für alle Kinder unter zwölf Jah-ren, für die es noch keinen zugelassenen Impfstoff gibt. Liebe Eltern, ich darf alle unter Ihnen, die sich noch nicht für eine Impfung entschieden haben, ermutigen, ein Impfan-gebot zu nutzen. Auch alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen über 17 Jahren und Schülerinnen und Schüler, für die eine Impfung empfohlen wird, sollten sich – wenn im-mer möglich – impfen lassen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, Kinder von 12 bis 17 Jahren ebenfalls impfen zu lassen. Die Kinder- und Jugendärzte beraten dazu gerne. Bitte nehmen Sie diese Angebote in den Ferien wahr.  


5. Besondere Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen

Selbstverständlich werden an den Schulen auch weiterhin besondere Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen wie regelmäßige Tests, Maskentragen und regelmäßiges und richtiges Lüften gelten: 

a) Schnelltests in den Schulen

Zur Sicherheit Ihrer Kinder wird weiterhin das Testen von zentraler Bedeutung sein und regelmäßig in den Schulen angeboten werden. Alternativ kann der Nachweis über einen sog. Bürgertest in einem der zahlreichen Testcenter vorgelegt werden. Die Teilnahme am Präsenzunterricht und anderen regulären schulischen Veranstaltungen wird weiter-hin nur denen möglich sein, die zu Beginn des Schultages über ein negatives Tester-gebnis (außerhalb der Präventionswochen maximal 72 Stunden alt) oder über den Nach-weis eines vollständigen Impfschutzes oder Genesenenstatus verfügen. Ungetes-tete oder vom Präsenzunterricht abgemeldete Schülerinnen und Schüler sind weiterhin verpflichtet, dem von der Schule angebotenen Distanzunterricht zu folgen. Eine direkte Zuschaltung zum Präsenzunterricht z. B. mittels eines Videokonferenzsystems können Sie dabei nicht voraussetzen.  

b) Medizinische Masken

Auch das Maskentragen wird uns leider weiterhin begleiten müssen. Grundsätzlich be-steht jedoch keine Maskenpflicht mehr im Freien, am Platz während des Unterrichts (Aus-nahme: Präventionswochen) und wenn es zu pädagogischen Zwecken (z. B. zur Lautbil-dung im Fremdsprachenunterricht oder im Sportunterricht) erforderlich ist. Neu ist, dass Ihre Kinder im kommenden Schuljahr, soweit erforderlich, eine medizinische Maske tragen müssen (OP-Maske oder Schutzmaske der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar ohne Ausatemventil).  

c) Lüften

Gemäß den Expertenempfehlungen (z. B. des Umweltbundesamtes) ist richtiges und re-gelmäßiges Lüften zur Reduzierung einer etwaigen Viruslast in Innenräumen unumgäng-lich und daher auch in Klassenzimmern in jedem Fall zwingend durchzuführen. Dort, wo nicht richtig gelüftet werden kann, kann der zusätzliche Einsatz von qualitätsgeprüften und von Fachleuten aufgestellten mobilen Luftfilteranlagen sinnvoll sein. Das Land unterstützt daher in diesem wie auch im vergangenen Jahr die für die Schulgebäude zu-ständigen Städte, Gemeinden und Landkreise finanziell bei den notwendigen Schutzmaßnahmen.  

d) Betretungsverbot

Bei Fieber, Husten oder sonstigen für Covid-19 typischen Krankheitssymptomen darf das Schulgelände nicht betreten werden. Dies gilt auch, wenn die typischen Symptome bei Mitgliedern desselben Hausstands (Familie) oder anderen engen Kontaktpersonen vor-liegen. Bei einfachem Schnupfen haben Ihre Kinder ab dem kommenden Schuljahr die Möglichkeit, täglich zum Schulbeginn einen Selbsttest in der Schule durchzuführen. 

e) Schülerbeförderung

Seitens der Landesregierung werden den Kommunen auch weiterhin finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt, um zusätzliche Kapazitäten in der Schülerbeförderung zu schaffen.  

f) Regionale und schulbezogene Maßnahmen

Weiterhin können die Gesundheitsämter unabhängig von den vom Kultusministerium getroffenen landesweiten Regelungen – je nach Entwicklung der pandemischen Lage vor Ort – regionale oder schulbezogene Maßnahmen anordnen.  


6. Schulfahrten

Nach den Sommerferien 2021 können Schulfahrten innerhalb Deutschlands grundsätz-lich durchgeführt werden, sofern die Entwicklung der Pandemie dies zulässt. Schulfahr-ten ins Ausland bleiben bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres 2021/2022 untersagt. 


Liebe Eltern, das kommende Schuljahr wird ganz im Zeichen des Förderns und Aufholens stehen. Unser landesweites Förderprogramm „Löwenstark – Der BildungsKICK“ wird unsere Schülerinnen und Schüler bei der Bewältigung der Coronakrise unterstützen. Wir haben hierbei alle Kinder und Jugendlichen im Blick und beziehen neben reinen Wissenslücken auch die sozialen, emotionalen und psychischen Auswirkungen der Krise mit ein. Neben der gezielten Förderung im Unterricht und in der Schule werden Angebote zur kulturellen Bildung oder im Sportbereich sowie Ferienangebote Teil unseres breit ange-legten Maßnahmenpakets sein. So können beispielsweise in den vor uns liegenden Sommerferien Schülerinnen und Schüler in ganz Hessen auf Empfehlung der Schule an ei-nem Lerncamp teilnehmen. Ich hoffe, dass Ihre Kinder mit großer Freude die ganze Vielfalt unserer löwenstarken Angebote nutzen werden. 

Nun wünsche ich Ihnen und Ihren Kindern erst einmal schöne und erholsame Ferien. Nutzen Sie die durch die gegenwärtig niedrigeren Inzidenzen möglichen Freiheiten be-sonnen und verantwortungsvoll und geben dem Virus und seinen Mutationen durch Leichtsinn möglichst keine Chancen. Wir tragen alle füreinander Verantwortung. 

Mit freundlichen Grüßen 

Ihr

Prof. Dr. R. Alexander Lorz 


Elternbrief:

 Sicherer Schul- und Unterrichtsbetrieb nach den Sommerferien 2021 (ab 30.8.2021)

Hygienepläne:

• Hygieneplan Corona für die Schulen in Hessen

• Hygienemaßnahmen für Kinder und Jugendliche an den Schulen des Landes Hessen „Schulbetrieb im Schuljahr 2021/22“

• Sportunterricht und außerunterrichtliche Sport- und Bewegungsangebote während der Corona-Pandemie

• Musikunterricht und außerunterrichtliche musikalische Angebote während der Corona-Pandemie

• Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Kindertageseinrichtungen, in Kindertagespflegestellen und in Schulen